Meldung von Kampfrichter:innen
Teilnehmende Vereine müssen zwei Kampfrichter:innen namentlich melden, die für die jeweiligen Liga-Wettkämpfe kostenfrei zur Verfügung stehen. Die Kampfrichter:innen sind jeweils zu dem jeweils unten aufgeführten Meldeschluss zu benennen.
Pro Mannschaft muss mindestens ein:e Kampfrichter:in im Besitz einer gültigen C-Lizenz (Landesligen) bzw. B-Lizenz (NRWL, OL, VL) sein.
Der/die zweite Kampfrichter*in muss mindestens eine gültige C-Lizenz besitzen. D- und DaKampfrichter:innen sind nicht zulässig. Über den Einsatz entscheidet die Kampfrichtereinsatzleitung.
Bei Stellung keines entsprechenden Kampfrichters beträgt die Strafgebühr pro Kampfrichter:in pro Wettkampf jeweils 75,00 €.
Meldetermine Kampfrichter:innen:
1. Turntag bis: 30.01.2026
2. Turntag bis: 22.05.2026
3. Turntag bis: 21.08.2026
